Fragen zur Beteiligung
Was ist eine BaumInvest Aktie?
Bei BaumInvest-Aktien handelt es sich um „vinkulierte Namensaktien“, die nicht an der Börse gehandelt werden. Mehrere Aktien werden in sogenannten Sammelurkunden verbrieft und zusammengefasst. Diese Sammelurkunden haben eine Nummer und sind in einem Sammelurkundenregister geführt.
Was ist der Wert (Nennbetrag bzw. Aktienwert) einer Aktie?
Nennbetrag und Aktienwert bzw. Stückpreis: Als „Nennbetrag” wird bei Aktien der Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft bezeichnet. Jeder Aktie wird ein rechnerischer Nennbetrag zugeordnet, der mit den Wertangaben auf Geldscheinen vergleichbar ist. Jede Aktiengesellschaft verfügt zudem über ein Grundkapital. Bei der BaumInvest AG sind das zum Zeitpunkt vor der ersten Kapitalerhöhung 22.421.700 Euro, verteilt auf die gleiche Anzahl Aktien mit einem jeweiligen Nennbetrag von 1,00 Euro.
Darüber hinaus verfügt die BaumInvest AG über Rücklagen, die zusammen mit dem Grundkapital einen Unternehmenswert von 36.231.000 Euro ergeben.
Aus diesem Verhältnis des Unternehmenswertes zur Anzahl der Aktien ergibt sich ein Einzelwert je Aktie von 1,61457 Euro. (Vgl. Umwandlungs- und Verschmelzungsbericht, S. 73–75)
Wie kommt der Wert 1,68 € genau zustande?
Der Vorstand legt diesen Wert beim Kapitalerhöhungsbeschluss im Vorfeld einer Kapitalerhöhung fest und legt ihn dem Aufsichtsrat zur Zustimmung vor. Der Vorstand selbst bezieht sich bei der Bestimmung des Ausgabepreises auf eine aktuelle Unternehmensbewertung, die im Vorfeld der Kapitalerhöhung beauftragt und durchgeführt wurde. Dabei wurden die ausführlichen Unternehmensbewertungen, die im Rahmen des Umwandlungs- und Verschmelzungsbeschlusses für die Vorgängergesellschaften durchgeführt wurden, herangezogen; die bereits im Vorjahr dazu engagierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bansbach GmbH hat diese akualisiert und auf den heutigen Stand gebracht. Die 1,68 Euro stellen dabei eine Art Mittelwert dar.
Was ist die Sperrbetragsverfristung?
Dieses Merkmal finden Sie bei allen Aktien, die bei der Umwandlung der BaumInvest GmbH & Co. KGs in eine Aktiengesellschaft im September 2018 entstanden sind. Das Merkmal der Sperrbetragsverfristung bedeutet: Lt. Lt. §22 UmwStG hat derjenige, der seine im Rahmen der Umwandlung in die BaumInvest AG erhaltenen Aktien innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt (= Gründung BaumInvest AG am 14.09.2018) veräußert, den Gewinn aus der Einbringung rückwirkend im Wirtschaftsjahr der Einbringung als Gewinn im Sinne von §16 EStG zu versteuern. Nach Ablauf der siebenjährigen Haltefrist oder bei einer sogenannten schädlichen Übertragung (z.B. eine entgeltliche Veräußerung), fällt das Merkmal weg. Bei einer sogenannten unschädlichen Übertragung (z.B. Vererbung oder Schenkung) bleibt das Merkmal erhalten. Wenn aus den genannten Gründen das Aktien-Merkmal „Sperrbetragsverfristung“ wegfällt, fällt gleichzeitig auch das Aktien-Merkmal „Herkunftsgesellschaft“ (Vorgängergesellschaft BaumInvest 1, 2 oder 3) weg, da auch diese Rückverfolgbarkeit dann rechtlich nicht mehr relevant ist.
Bei steuerlichen Fragen im Rahmen einer Aktienübertragung bitten wir Sie, Ihren persönlichen Steuerberater zu konsultieren.
Hintergründe zur Sperrbetragsverfristung:
Mit der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft entfällt die Möglichkeit einer Kündigung für die Anleger. Zugleich findet ein Systemwechsel in der Besteuerung statt: von der Besteuerung nach der individuellen Steuerbelastung hin zur „Abgeltungssteuer“ bei den Kapitalerträgen, die in vielen Fällen günstiger ist. Um hier Missbrauch zu verhindern, hat der Gesetzgeber eine Frist von sieben Jahren eingeführt. Während dieser „Sperrfrist“ wird der Verkäufer bei einem Verkauf steuerlich so gestellt, als ob er seine Anteile zum Umwandlungsstichtag veräußert hätte. Er muss also mit seinem individuellen Steuersatz den Veräußerungsgewinn (Differenz zwischen seinem steuerlichen Kapitalkonto und dem Erlös) versteuern. Die Berechnung ist in der Realität noch komplizierter, aber die Botschaft für die Ausscheidenden lautet: „Wenn ihr verkauft, wird eine Steuer fällig, die für BI 1 nicht unerheblich ist.“ Bei einem Verkaufspreis von rund 8.425 Euro (= Barabfindungsangebot für 5.000 Euro Kommanditkapital) und einem steuerlichen Buchwert von ca. 5.000 Euro (Vorsicht: nur bei BI 1 wg. § 15 b EStG in dieser Höhe) entsteht ein Gewinn von 3.425 Euro. Bei einem persönlichen Steuersatz von 35 % fallen also rund 1.200 Euro Steuer an. Bei einem Verkauf nach mehr als sieben Jahren ist nur die Differenz zwischen 8.425 Euro und dem dann erzielbaren Wert steuerpflichtig. Durch die Wartzeit erzielt der Anleger also einen Gewinn in Höhe von 1.200 Euro. Bezogen auf sieben Jahre und einen Kapitaleinsatz von 5.000 Euro sind dies rund 3.5 % „Rendite“ pro Jahr.
Was ist das Aktionärsregister?
Ihre gehaltenen Aktien werden im offiziellen Aktionärsregister der BaumInvest AG geführt. Die Aktien aus den jeweiligen Vorgängergesellschaften werden dabei in sogenannten Sammelurkunden zusammengefasst und unter ihrem Namen, Geburtsdatum und der Adresse sowie der jeweiligen Stückzahl gelistet. Die von Ihnen gehaltenen Sammelaktien werden durch den beigefügten Auszug aus dem Aktionärsregister bestätigt. Jeder Aktionär hat eine einzigartige BaumInvest ID – diese Nummern werden auch dann nicht neu vergeben, wenn Sie als Aktionär ausscheiden.
Die Einrichtung eines eigenen Aktionärsregisters ist notwendig, da sich die BaumInvest-Gruppe bereits im Umwandlungsprozess gegen die Hinterlegung der Aktien bei einem sogenannten Zentralverwahrer entschieden hat. Für die Gesellschafter hätte dies bedeutet, dass die BaumInvest-Aktien ausschließlich über ein Wertpapierdepot bei einem Kreditinstitut oder einem Finanzdienstleistungsinstitut hätten verwaltet werden können. Die Verwaltung über einen Zentralverwahrer wäre zudem kostspielig für die Gesellschaft. Durch ein eigenes Aktionärsregister verwaltet die BaumInvest AG ihre Aktien selbst und für die Gesellschafter ist keine Vertragsbeziehung mit Dritten notwendig.
Wo kann ich meine Aktien verkaufen?
Informationen zum Zweitmarkt finden Sie hier.
Für welchen Preis kann ich meine Aktien verkaufen?
Den Verkaufspreis bestimmen Sie selbst, indem Sie in Ihrer Verkaufsorder ein sogenanntes Limit definieren.
Wie bewerben Sie den Zweitmarkt?
Unser Partner für den Zweitmarkt ist die Umweltfinanz GmbH (https://www.umweltaktienhandel.de/orderbuch-bauminvest-ag). Diese Plattform wurde zuerst im Kreise der gesamten ca. 2000 Gesellschafter beworben. Zusätzlich sind die Informationen zum Zweitmarkt öffentlich auf unserer Website zu finden: Die Wald-Aktie > Aktienhandel. Außerdem weisen wir externe Kaufinteressenten auf diese Option hin. Erst in der zweiten Runde der Kapitalerhöhung ab Ende 2020 wird die Gesellschaft Aktien auch für neue Aktionäre anbieten.
Kann ich Anteile für meine minderjährigen Kinder oder Enkel zeichnen?
Ja. In diesem Fall tragen Sie bitte in den Zeichnungsschein Namen und Geburtsdatum des betreffenden Kindes ein. Unterzeichnen muss ein gesetzlicher Vertreter des Kindes. Dieser ist auch unser rechtlicher Ansprechpartner bis das Kind selbst volljährig ist.
Kann ich meine Aktien auf eine andere Person übertragen? (Schenkung/Verkauf)
Sie können Ihre Aktienbestände durch Schenkung oder Verkauf einer anderen Person übertragen. Dafür muss ein Vertrag abgeschlossen werden, der die Anzahl der Aktien benennt, sowie den Verkäufer bzw. Schenker und den Käufer bzw. den Begünstigten. Zudem muss dieser Vertrag von beiden Parteien unterschrieben werden. Nachdem Sie uns den Vertrag zugeschickt haben übertragen wir die Aktien im Aktienregister und schicken Ihnen eine Bestätigung und die aktualisierten Aktienregisterauszüge.
Fragen zur Aufforstung in Costa Rica
Welche weiteren Aufforstungen sind geplant?
Zunächst plant die BaumInvest AG 500 Hektar Land aufzuforsten. Ab 2020 beginnt die vierte aktive Pflanzphase: dann werden weitere ca. 190 Hektar Land, die bereits im Besitz der Gesellschaft sind, im bewährten Mischwald-Konzept aufgeforstet. Zusätzlich sollen weitere ca. 310 Hektar Fläche hinzugekauft und in den Folgejahren aufgeforstet werden. Mit der Kapitalerhöhung werden die Neu-Aufforstung, der Landkauf und die Bewirtschaftung der Forstflächen bis zur Ernte finanziert. Je nach Baumsorte und Wachstumszeit kann dies 12 bis 30 Jahre dauern.
Wie ist die Holzvolumenentwicklung in der Abbildung der Informationsbroschüre zu interpretieren?
Das Schaubild in der Informationsbroschüre stellt beispielhaft die Entwicklung des Holzvolumens zum aktuellen Aufforstungsstand (1.280 ha) und einer Erweiterung der Aufforstung um 500 ha (insg. 1.780 ha) dar. Die Intervalle ergeben sich durch die erste Ernte der Pionierbaumarten, die in einer Erst-Aufforstung zur Beschattung nötig sind. Diese werden nach 10 bis 12 Jahren geerntet. Danach werden sukzessive die hochwertigen Halbschatten-Baumarten geerntet, die sich bis zum Abfall der Kurve auf dem Schaubild zeigt. Je nach Entwicklungsstand der einzelnen Arten kann das Ernteszenario auch über mehrere Jahre gestaltet werden. Das potentielle Tal der Kurve beschreibt die Erntelücke zu den langsam wachsenden, sehr hochwertigen Baumarten. Neu-Aufforstungen schließen diese Lücken. Ein rollierendes Forstbewirtschaftungssystem heißt für uns, kontinuierlich zu pflanzen, zu ernten und Arbeitsplätze zu erhalten. Wir bewirtschaften die Aufforstungen kontinuierlich durch Pflanzung (auch in bestehenden Aufforstungen), Baumschnitt und Durchforstung, so dass immer Bedarf an Mitarbeitern besteht. Auf den Fincas arbeiten jeweils ein Vorarbeiter mit 2 bis 3 fest angestellten Mitarbeitern.
Fragen zum Sozial-ökologischen Mehrwert
Kann ich über meine Beteiligung meine CO2-Emissionen kompensieren?
Die BaumInvest AG bietet Zertifikate zur Kompensation ihrer privaten oder geschäftlichen CO2-Emissionen an. Dabei handelt es sich um hochwertige CO2-Emissionsminderungszertifikate direkt aus dem Aufforstungsprojekt, die nach dem Gold Standard for Land Use and Forest zertifiziert sind.
Zur Kompensation können Sie sich gerne ein Angebot über die gewünschte Menge (1 Zertifikat entspricht einer Tonne CO2) geben lassen: per E-Mail unter info@bauminvest.de.
Alle Downloads für Sie auf einen Blick:
Aktionärs-News
Aktionärs-News März 2020
Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus